Kurz gesagt
- Das Netzentgelt bezahlt Leitungen, Wartung und Betrieb des Gasnetzes. Laut BDEW machte es im Januar 2026 bei einem Einfamilienhaus gut 23 Prozent des Gaspreises aus.
- Die Kosten eines Gasnetzes sind laut Bundesnetzagentur ganz überwiegend fix. Verlassen Haushalte das Netz, zahlen die übrigen mehr.
- Für 2027 erwartet Verivox im Bundesschnitt rund 3 Prozent mehr. Unsere Auswertung zeigt: Bei keinem von 81 untersuchten Gasnetzbetreibern sind die Kosten in neun Jahren gesunken.
Was ist das Gas-Netzentgelt und wer legt es fest?
Das Netzentgelt ist der Teil Deines Gaspreises, der Leitungen und Betrieb des Gasnetzes bezahlt. Wie viel ein Netzbetreiber insgesamt einnehmen darf, legen die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden fest. Dein Gas kommt über ein Netz aus Leitungen zu Dir. Betrieben wird es von einem örtlichen Netzbetreiber, in München ist das die SWM Infrastruktur. Für die Nutzung des Netzes fällt ein Netzentgelt an. Es steckt in Deinem Gaspreis.
Wie viel ein Netzbetreiber insgesamt einnehmen darf, bestimmt nicht er selbst. Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden legen vor jeder Regulierungsperiode eine Erlösobergrenze fest. Das Verfahren heißt Anreizregulierung und folgt der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Ausgangspunkt sind die geprüften Kosten eines Basisjahres und ein Effizienzvergleich zwischen den Betreibern. Auf Basis dieser Obergrenze berechnet der Netzbetreiber seine Entgelte und veröffentlicht sie in einem Preisblatt.
Laut BDEW-Gaspreisanalyse vom Januar 2026 lag das Netzentgelt für ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden im Jahr bei durchschnittlich 2,57 Cent je Kilowattstunde. Das waren 23,1 Prozent des gesamten Gaspreises. Regional schwankt der Wert stark. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nennt Unterschiede bis zum Faktor 5,2 zwischen Netzbetreibern.
Warum steigen die Netzentgelte, wenn Kunden gehen?
Ein Gasnetz kostet fast gleich viel, egal wie viel Gas hindurchfließt. Die Bundesnetzagentur schreibt in ihren Orientierungspunkten zur künftigen Systematik der Gasnetzentgelte vom Juni 2026: „Die Kosten eines Netzes sind ganz überwiegend Fixkosten und nicht von der durchgeleiteten Menge abhängig.“
Gleichzeitig sinken laut Behörde die Mengen, die aus dem Netz entnommen werden. Die Leitungen liegen aber weiter in der Straße und müssen gewartet werden. Gleiche Kosten verteilen sich also auf weniger Verbrauch und weniger Haushalte. Die Bundesnetzagentur erwartet deshalb, dass die Entgelte der verbleibenden Kunden stetig steigen, wenn die Gruppe der Gaskunden immer kleiner wird.
Dazu kommt ein zweiter Effekt. Seit 2025 dürfen Gasnetzbetreiber ihre Leitungen schneller abschreiben, in der Regel bis 2045. Das regelt die Festlegung KANU 2.0 der Bundesnetzagentur. Die Idee: Die Kosten sollen bezahlt werden, solange noch möglichst viele Kunden am Netz hängen. Die Kehrseite: Laut Bundesnetzagentur führt das anfangs zu höheren Entgelten. In einer Umfrage des BDEW unter 90 Gasnetzbetreibern hatten 79 Prozent für 2026 kürzere Nutzungsdauern angesetzt. Für 48 Prozent war das der Hauptgrund ihrer Entgelterhöhung.
Wie stark steigen die Netzentgelte 2027?
Im Bundesschnitt steigen die Gas-Netzentgelte 2027 um rund 3 Prozent, so die Auswertung der neuen Netzentgelte durch das Vergleichsportal Verivox. Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden sind das laut Verivox rechnerisch rund 19 Euro brutto mehr im Jahr. Überdurchschnittlich steigen sie in Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. In Sachsen und Thüringen sinken sie leicht.
Ein einzelnes Jahr sagt wenig. Deshalb haben wir uns die längere Linie angesehen. Die Bundesnetzagentur muss die Erlösobergrenzen jedes Netzbetreibers veröffentlichen, heute nach § 23b EnWG, früher nach § 31 ARegV. Für 81 Gasnetzbetreiber liegt eine lückenlose Reihe über neun Jahre vor. Unsere Auswertung zeigt: Im Median stiegen ihre Kosten um 5,0 Prozent pro Jahr. Keiner der 81 hatte in diesem Zeitraum fallende Kosten. Wie wir rechnen, steht in unserer Methodik.
Die Erlösobergrenze ist nicht dasselbe wie Dein Entgelt je Kilowattstunde. Sinkt zusätzlich die Gasmenge im Netz, verteilt sich die Summe auf weniger Verbrauch. Dann steigt Dein Entgelt je Kilowattstunde stärker als die Kosten des Netzes.
Was plant die Politik bei den Gasnetzen?
Die Bundesnetzagentur arbeitet an neuen Regeln für die Gasnetzentgelte, und der Bundestag berät ein Gesetz zum Umbau der Gasnetze. Die Gasnetzentgeltverordnung läuft Ende 2027 aus. Die Bundesnetzagentur arbeitet deshalb an neuen Regeln dafür, wie Gasnetzentgelte berechnet werden. Im Juni 2026 hat sie dazu Vorschläge zur Diskussion gestellt. Im Gespräch ist unter anderem ein verpflichtender Grundpreis, damit jeder Kunde auch bei sinkenden Mengen zu den Netzkosten beiträgt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnt das ab, weil es Haushalte mit wenig Verbrauch stärker trifft. Er fordert eine soziale Abfederung und frühzeitig ein Konzept für staatliche Zuschüsse in der letzten Phase des Umbaus.
Parallel berät der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Umbau der Gasnetze. Er soll Netzbetreibern erlauben, Gasanschlüsse zu trennen, wenn die Netzplanung das erfordert. Laut Bundeswirtschaftsministerium braucht eine Trennung mindestens zehn Jahre Vorlauf. Sie ist unzulässig, wenn absehbar keine andere Wärmeversorgung bereitsteht. Eine Pflicht, Gasnetze stillzulegen, sieht der Entwurf nicht vor.
Was Du jetzt tun kannst
- Preisblatt ansehen. Jeder Netzbetreiber veröffentlicht seine Entgelte. So siehst Du, wie sich das Netzentgelt in Deinem Gebiet entwickelt.
- Preisgarantie genau lesen. Prüfe, welche Preisbestandteile Deine Garantie abdeckt. Laut Verivox umfasst eine eingeschränkte Preisgarantie Energiekosten und Netzentgelte, Steuern und Abgaben aber nicht.
- Wärmeplanung verfolgen. Ob und wie lange Dein Gasnetz bleibt, hängt künftig auch an der Planung Deiner Stadt. Halte Ausschau nach Informationen Deines Netzbetreibers und Deiner Kommune.
- Die langfristige Frage stellen. Der CheckHaus-Rechner zeigt für Deine Adresse, was das Bleiben bei Gas kostet und ab wann sich ein Wechsel rechnet.
Dein Schutz: Nur allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu Deinem Vertrag hilft die Verbraucherzentrale.




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