Heizkostenabrechnung 2025 prüfen: Worauf Mieter und Eigentümer achten

Gas war 2025 laut Heizspiegel 14 Prozent teurer. So prüfst Du Deine Heizkostenabrechnung, nutzt Deine Fristen und weißt, wo Du Hilfe bekommst.
October 27, 2026
Taschenrechner und Stift auf einer Abrechnung
Bis Ende 2026 müssen Vermieter die Heizkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2025 verschicken. Laut Heizspiegel 2026 zahlte ein Haushalt mit Gasheizung in einer 70-Quadratmeter-Wohnung 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Eine hohe Nachzahlung heißt aber nicht, dass alles stimmt.

Kurz gesagt

  • Heizen mit Gas war 2025 laut Heizspiegel deutlich teurer als 2024. Eine hohe Nachzahlung kann also stimmen. Prüfen lohnt sich trotzdem.
  • Für Einwände hast Du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Zahlen musst Du meist früher, deshalb solltest Du schnell reagieren.
  • Fehlt die Abrechnung nach Verbrauch oder der Ausweis der CO₂-Kosten, darfst Du Deinen Anteil kürzen.

Warum ist die Heizkostenabrechnung 2025 höher?

Laut Heizspiegel 2026 lag das vor allem an höheren Preisen einzelner Energieträger und am kälteren Winter. Der Heizspiegel 2026 von co2online, dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund erschien am 22. September 2026. Er rechnet mit einer durchschnittlichen 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus. Für das Abrechnungsjahr 2025 nennt er diese Kosten:

  • Erdgas: 1.170 Euro, 14 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Fernwärme: 1.295 Euro, plus 6 Prozent.
  • Heizöl: 1.030 Euro, unverändert.
  • Wärmepumpe: 715 Euro, plus 5 Prozent.

Als Hauptursachen nennt co2online höhere Preise einzelner Energieträger und den kälteren Winter. Für Gas erwartet der Heizspiegel im Jahr 2026 wieder etwas niedrigere Kosten, rund 4 Prozent weniger. Für Deine Wohnung zählen aber Dein eigener Verbrauch, Dein Gebäude und die Verträge Deines Vermieters.

Welche Fristen gelten für die Heizkostenabrechnung?

Der Vermieter hat zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, Du hast zwölf Monate nach Zugang für Einwände. Die wichtigsten Fristen stehen in § 556 Absatz 3 BGB.

  • Frist für den Vermieter: Die Abrechnung muss Dir spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Endet der Zeitraum am 31. Dezember 2025, ist das der 31. Dezember 2026. Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
  • Frist für Dich: Einwände musst Du spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Danach sind sie ausgeschlossen, außer Du hast die Verspätung nicht zu vertreten.
  • Belegeinsicht: Laut Verbraucherzentrale darfst Du alle Rechnungen und Belege einsehen, auf denen die Abrechnung beruht, und Kopien machen.

Die Zahlungsfrist im Anschreiben gilt trotzdem. Die Verbraucherzentrale rät, noch innerhalb dieser Frist Widerspruch einzulegen und Belegeinsicht zu fordern, am besten per Einwurfeinschreiben. Solange Du keine Einsicht bekommst, darfst Du die Nachzahlung zurückhalten. Das musst Du aber ausdrücklich erklären. Vorsicht bei Ratenzahlung: Sie enthält laut Verbraucherzentrale meist ein Schuldanerkenntnis. Danach kannst Du oft keine Einwände mehr erheben.

Was muss in der Heizkostenabrechnung stimmen?

Heizkostenverordnung

Bei einer Zentralheizung legt die Heizkostenverordnung fest, wie die Kosten verteilt werden.

  • Verbrauch zählt: Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten müssen nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden (§ 7). In bestimmten älteren Häusern mit Öl oder Gas gilt fest 70 Prozent. Gemeint sind Gebäude, die den Wärmeschutz von 1994 nicht erfüllen und deren offen liegende Leitungen größtenteils gedämmt sind.
  • 15 Prozent Kürzung: Rechnet der Vermieter entgegen der Verordnung nicht nach Verbrauch ab, darfst Du Deinen Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12).
  • Monatliche Information: Sind fernablesbare Zähler eingebaut, muss Dir der Eigentümer seit Januar 2022 jeden Monat Deinen Verbrauch mitteilen (§ 6a). Fehlt diese Information, darfst Du um 3 Prozent kürzen. Das gilt auch, wenn vorgeschriebene fernablesbare Geräte fehlen.

CO₂-Kosten

Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter den CO₂-Preis für Heizung und Warmwasser. Das regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz mit einem Stufenmodell. Maßstab ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Unter 12 Kilogramm zahlt der Mieter alles. Ab 52 Kilogramm trägt der Vermieter 95 Prozent. Je mehr CO₂ das Gebäude ausstößt, desto größer ist sein Anteil.

In der Heizkostenabrechnung muss der Vermieter Deinen Anteil, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen angeben (§ 7 Absatz 3). Fehlt das, darfst Du Deinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen.

Neu ist eine Regel für Gas- und Ölheizungen, die nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz eingebaut werden. Bei diesen Anlagen teilen Mieter und Vermieter ab 2028 die CO₂-Kosten und die Gas-Netzentgelte jeweils hälftig. Ab 2029 kommen die Kosten für die Pflichtanteile an Biobrennstoffen dazu. Für Deine Abrechnung 2025 spielt das noch keine Rolle.

Worauf achten Eigentümer bei der Jahresabrechnung?

Wohnst Du im eigenen Haus, bekommst Du die Jahresabrechnung Deines Gasversorgers. Prüfe darauf Deinen Verbrauch in Kilowattstunden, den Preis je Kilowattstunde und den Grundpreis. Die Verbraucherzentrale rechnet so: Verbrauch mal Bruttopreis, dazu Grundpreis und Messpreis für das Jahr, geteilt durch zwölf. Das ergibt grob Deinen passenden Abschlag.

Passt Dein Abschlag nicht, kannst Du laut Verbraucherzentrale beim Versorger eine Anpassung verlangen. Das ist in der Regel kein Problem. Senke den Abschlag aber nicht ohne Rücksprache, sonst drohen Verzugszinsen.

Gehört Deine Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, gilt das Kürzungsrecht der Heizkostenverordnung nicht zwischen Dir und der Gemeinschaft (§ 12). Vermietest Du Deine Wohnung, gelten die Regeln oben für Deine Abrechnung an den Mieter, auch der Ausweis der CO₂-Kosten.

Was Du jetzt tun kannst

  1. Fristen notieren. Schreib Dir auf, wann die Abrechnung angekommen ist und bis wann Du zahlen sollst. Widerspruch und Belegeinsicht forderst Du am besten noch vor der Zahlungsfrist.
  2. Mit dem Heizspiegel vergleichen. Unter co2online.de/heizspiegel vergleichst Du Deinen Verbrauch mit ähnlichen Gebäuden. Liegt er auffällig hoch, frag beim Vermieter oder Versorger nach.
  3. Hilfe holen. Mietervereine und Verbraucherzentralen beraten zu Heizkostenabrechnungen. In einer finanziellen Notlage kannst Du laut Verbraucherzentrale beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.
  4. Wohngeld prüfen. Das Wohngeld enthält einen festen monatlichen Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten, abhängig von der Zahl der Haushaltsmitglieder (§ 12 Absatz 6 Wohngeldgesetz). Bei geringem Einkommen lohnt sich ein Antrag bei Deiner Wohngeldstelle.
  5. Langfristig rechnen. Als Eigentümer zeigt Dir der CheckHaus-Rechner für Deine Adresse, was das Bleiben bei Gas kostet und ab wann sich ein Wechsel rechnet.

Dein Schutz: Nur allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu Deinem Vertrag hilft die Verbraucherzentrale.

Zahlen und Rechtsstand zuletzt geprüft am
29.10.2026

Quellen

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