Kommunale Wärmeplanung: Was sie für Dein Haus bedeutet und was nicht

Der Wärmeplan Deiner Stadt zeigt, wo Fernwärme kommen soll. Er verpflichtet Dich zu nichts, und seit dem GModG hängt auch kein Heizungstausch mehr an ihm.
September 22, 2026
Blick über die Dächer von München
Bis zum 30. Juni 2026 mussten alle Großstädte einen Wärmeplan vorlegen, auch München. Heißt das, Du musst jetzt an die Fernwärme oder Deine Gasheizung tauschen? Nein. Was der Plan trotzdem für Dich bedeutet, steht hier.

Kurz gesagt

  • Der Wärmeplan Deiner Stadt zeigt, wo künftig Fernwärme, Wärmepumpen oder andere Lösungen vorgesehen sind. Er verpflichtet Dich zu nichts.
  • Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen ist weg, und damit auch ihre Kopplung an den Wärmeplan.
  • Für Deine Entscheidung bleibt der Plan trotzdem nützlich. Er zeigt, ob Fernwärme zu Dir kommen soll oder ob Du eher eine eigene Lösung brauchst.

Was steht in einem kommunalen Wärmeplan?

Ein Wärmeplan zeigt, in welchen Gebieten Deiner Gemeinde künftig Wärmenetze, eigene Heizungen oder Wasserstoff vorgesehen sind. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Länder, für jede Gemeinde einen Wärmeplan erstellen zu lassen. Die Frist hängt an der Einwohnerzahl zum 1. Januar 2024. Laut § 4 WPG mussten Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 fertig haben. Alle kleineren Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Laut KfW Research hatten zu diesem Stichtag sieben von zehn großen Kommunen das Ziel erreicht, die übrigen waren nah dran. Die Zahlen stammen vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW).

Der Plan teilt das Gemeindegebiet in Teilgebiete ein, vor allem in diese Arten:

  • Wärmenetzgebiet: Hier gibt es ein Wärmenetz oder es ist geplant. Ein großer Teil der Häuser soll darüber heizen. Das WPG unterscheidet Verdichtung, also mehr Anschlüsse an ein bestehendes Netz, den Ausbau mit neuen Leitungen und ganz neue Netze.
  • Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung: Hier sollen die meisten Häuser weder über ein Wärmenetz noch über ein Gasnetz versorgt werden. Jedes Haus braucht dann eine eigene Heizung, etwa eine Wärmepumpe.
  • Wasserstoffnetzgebiet: Hier soll ein großer Teil der Häuser über ein Wasserstoffnetz heizen.
  • Prüfgebiet: Hier weiß die Gemeinde noch nicht genug, um sich festzulegen.

Die Einteilung erfolgt nach § 18 WPG für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Maßstab sind unter anderem niedrige Kosten, geringe Risiken und wenig Treibhausgas.

Muss ich mich an den Wärmeplan halten?

Nein. Der Wärmeplan ist eine Orientierung, kein Befehl. § 23 WPG sagt ausdrücklich: Er hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Du musst also nichts anschließen und nichts austauschen, nur weil Dein Haus in einem bestimmten Gebiet liegt. Umgekehrt hast Du keinen Anspruch darauf, dass das Wärmenetz wirklich zu Dir kommt.

Mehr Gewicht hat erst ein gesonderter Beschluss. Nach § 26 WPG kann die Gemeinde Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen, und zwar für einzelne Grundstücke. Auch diese Entscheidung begründet laut § 27 WPG keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgung tatsächlich zu nutzen. Behörden müssen sie aber bei ihren Planungen berücksichtigen.

Was hat das Gebäudemodernisierungsgesetz geändert?

Es hat die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen gestrichen und damit auch ihre Kopplung an den Wärmeplan. Bis Juli 2026 hatte der Wärmeplan eine echte Folge für Dich. Nach dem alten Gebäudeenergiegesetz galt die Pflicht, eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, in bestehenden Häusern erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Wärmeplan vorlag. Der Termin Deiner Stadt war damit indirekt auch Dein Termin.

Diese Kopplung gibt es nicht mehr. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Gesetz ab. Laut Handelskammer Hamburg wurde es am 28. Juli 2026 verkündet und gilt seit dem 29. Juli 2026. Der frühere § 71 mit der 65-Prozent-Regel ist im Gesetzestext als weggefallen markiert. Ein Heizungstausch hängt damit nicht mehr am Wärmeplan Deiner Stadt.

Stattdessen gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen in bestehenden Häusern eine sogenannte Bio-Treppe. Laut BDEW muss ein steigender Teil der Wärme aus klimafreundlichen Brennstoffen kommen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Die Pflicht der Gemeinden zur Wärmeplanung bleibt, ebenso die Fristen in § 4 WPG. Der Bundestag berät zudem eine Änderung des WPG. Sie soll vor allem Gemeinden bis 15.000 Einwohner ein vereinfachtes Verfahren erlauben. Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss fand am 8. September 2026 statt.

Was gilt in München?

Der Stadtrat hat den Münchner Wärmeplan im April 2026 beschlossen, zu einem bestimmten Heizsystem verpflichtet er niemanden. München hat früh angefangen. Laut Stadt beschloss der Stadtrat eine erste Version am 15. Mai 2024. Im November 2025 folgten eine Wärmesatzung und eine Umsetzungsstrategie. Im April 2026 hat der Stadtrat den Wärmeplan als Ergebnisbericht beschlossen, also vor der gesetzlichen Frist.

Die Karte der Stadt zeigt unter anderem Fernwärmeverdichtungsgebiete, Fernwärmeerschließungsgebiete und Wärmenetzuntersuchungsgebiete, dazu Gebiete für dezentrale Versorgung und Prüfgebiete. Wasserstoffnetzgebiete gibt es laut Ergebnisbericht in München nicht, weil Wasserstoff nicht verfügbar und zu teuer ist. Laut demselben Bericht erwarten die Stadtwerke München (SWM), ihr Fernwärmenetz bis 2045 von rund 1.000 auf etwa 1.600 Kilometer zu erweitern.

Auch in München verpflichtet der Wärmeplan laut Stadt niemanden zu einem bestimmten Heizsystem. Die Wärmesatzung wirkt nur innerhalb der Verwaltung. Einen Termin, ab dem Teile des Münchner Gasnetzes stillgelegt werden, nennt die Stadt auf ihrer Seite zur Wärmewende nicht. SWM-Chef Florian Bieberbach sagte 2024 im Interview mit der ZfK, die SWM würden Gas liefern, solange Kunden eine Gasheizung haben. Rückbauen wolle man die Netze nicht, aber stilllegen. Im Idealfall gehe das für ein ganzes Quartier auf einmal, sobald die Stadt dort ein Konzept erarbeitet hat.

Was Du jetzt tun kannst

  1. Den Plan Deiner Stadt suchen. Beschlossene Wärmepläne müssen nach § 23 WPG im Internet stehen. Suche auf der Website Deiner Stadt nach „Wärmeplan“ oder „Wärmeplanung“.
  2. Im Wärmewendeatlas nachsehen. Das KWW, ein Projekt der dena, zeigt in einer interaktiven Karte den Stand der Wärmeplanung in den Kommunen. Über die Profile der Kommunen kannst Du veröffentlichte Pläne herunterladen.
  3. In München Deine Adresse prüfen. Die Gebiete stehen im Geoportal der Stadt. Die Stadt bietet außerdem ein Online-Formular, mit dem Du unverbindlich Interesse an einem Anschluss an ein Nahwärmenetz bekunden kannst.
  4. Den Plan als Hinweis lesen, nicht als Zusage. Ein Fernwärmegebiet heißt nicht, dass die Leitung bald vor Deiner Tür liegt. Frag beim Versorger nach, bevor Du Deine Heizungsentscheidung daran knüpfst.
  5. Kosten vergleichen. Der CheckHaus-Rechner zeigt für Deine Adresse, wie sich die Kosten für Gas, Wärmepumpe und Fernwärme über die Jahre entwickeln können.

Dein Schutz: Nur allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu Deinem Vorhaben hilft die Verbraucherzentrale.

Zahlen und Rechtsstand zuletzt geprüft am
29.10.2026

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