Heizungsförderung 2026: Was seit der Reform vom 21. Juli gilt

Seit 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für den KfW-Zuschuss zur neuen Heizung. Was Du bekommst, welcher Bonus sinkt und wie der Antrag abläuft.
September 15, 2026
Unterlagen und Taschenrechner auf dem Tisch
Am Abend des 8. Juli 2026 hat die Bundesregierung die Heizungsförderung laut co2online kurzfristig gestoppt und neu geordnet. Seit dem 21. Juli gelten neue Kostengrenzen, neue Boni und ein fester Zeitplan, nach dem ein wichtiger Bonus schrumpft. Hier liest Du, was das für Dich als Hausbesitzer mit Gasheizung bedeutet.

Kurz gesagt

  • Die KfW zahlt für eine neue klimafreundliche Heizung weiter 30 Prozent Grundförderung. Mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich, bei kleinem Einkommen bis zu 80 Prozent.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate. Ab August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
  • Den Antrag stellst Du, bevor die Arbeiten beginnen. Vorher brauchst Du einen Vertrag mit Förderbedingung und eine Bestätigung vom Fachbetrieb.

Wie viel zahlt die KfW seit dem 21. Juli 2026?

Die KfW zahlt 30 Prozent Grundförderung, mit Boni bis zu 70 Prozent, bei kleinem Einkommen bis zu 80 Prozent. Für den Heizungstausch ist laut BAFA die KfW zuständig, im Programm 458. Die neuen Förderrichtlinien gelten laut Bundeswirtschaftsministerium ab dem 21. Juli 2026. Wer vorher schon eine Zusage hatte, ist laut Ökozentrum NRW nicht betroffen.

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, laut KfW.
  • Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohnung kommen laut KfW je 15.000 Euro dazu, ab der siebten je 8.000 Euro. Vorher lag die Grenze für die erste Wohneinheit laut Ökozentrum NRW bei 30.000 Euro.
  • Obergrenze: Mit allen Boni zusammen bekommen selbstnutzende Eigentümer höchstens 70 Prozent. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 Euro, mit Kind bei höchstens 40.000 Euro, sind es 80 Prozent.

Auch die Kostengrenze sinkt. Laut Förderrichtlinie im Bundesanzeiger fällt der Betrag für die erste Wohneinheit ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro. Ab August 2030 liegt er dann bei 22.000 Euro.

Zwei frühere Boni gibt es nicht mehr: den Effizienzbonus für Wärmepumpen und den Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Die neue Richtlinie enthält beide nicht mehr, das Ökozentrum NRW führt sie ausdrücklich als weggefallen.

Wie stark sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus?

Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Dieser Bonus belohnt, wer eine alte fossile Heizung früh ersetzt. Die Richtlinie im Bundesanzeiger legt fest, wie er sinkt:

  • bis 31. Januar 2027: 16 Prozent
  • ab 1. Februar 2027: 12 Prozent
  • ab 1. August 2027: 8 Prozent
  • ab 1. Februar 2028: 4 Prozent
  • ab 1. August 2028: kein Bonus mehr

Entscheidend ist laut KfW der Tag Deines Antrags. Den Bonus bekommst Du nur, wenn Du selbst im Haus wohnst, und nur für Deine eigene Wohnung. Ersetzt werden muss eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Jede andere Gasheizung und jede Biomasseheizung zählt nur, wenn sie seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist. Die alte Anlage muss fachgerecht abgebaut und entsorgt werden. Danach darf Deine Wohnung laut Richtlinie nicht mehr mit Gas oder anderen fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Wer bekommt den Einkommensbonus?

Wohnst Du selbst im Haus und verdient Dein Haushalt wenig, kommt ein Einkommensbonus dazu. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus dem Steuerbescheid. Die KfW verlangt dafür die Bescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Die Sätze laut KfW:

  • bis 30.000 Euro: 40 Prozent
  • 30.001 bis 40.000 Euro: 30 Prozent
  • 40.001 bis 50.000 Euro: 10 Prozent

Lebt ein Kind unter 18 in Deinem Haushalt, gilt der Familienzuschlag. Dann zählt Dein Einkommen einmalig 10.000 Euro weniger. Laut co2online bekommt so ein Haushalt mit 60.000 Euro und einem minderjährigen Kind noch 10 Prozent. Die Stufe bis 50.000 Euro ist laut Ökozentrum NRW neu, vorher gab es dort keinen Bonus.

Was ändert sich 2027 und gilt der iSFP-Bonus für die Heizung?

Wärmepumpen aus der EU: Für das erste Quartal 2027 sieht die Richtlinie einen Wertschöpfungsbonus vor. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU sollen dann 15 Prozentpunkte extra bekommen. Gleichzeitig sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent. Laut KfW behalten Geräte aus der EU und assoziierten Märkten so ihre 30 Prozent, Geräte aus anderen Ländern fallen auf 15 Prozent. Die Einzelheiten will das Bundeswirtschaftsministerium laut KfW im zweiten Halbjahr 2026 bekanntgeben. Bis dahin ist das angekündigt, aber noch nicht im Detail geregelt.

iSFP-Bonus: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Plan von einer Energieberatung, der die Sanierung Deines Hauses in Schritte ordnet. Er bringt 5 Prozent mehr Förderung, aber nur bei Einzelmaßnahmen, die das BAFA fördert, etwa Dämmung, neue Fenster, Lüftungsanlagen oder die Optimierung der Heizung. Für den Heizungstausch bei der KfW gilt er laut Richtlinie nicht. Außerdem gibt es den Bonus laut BAFA bei einem Haus mit einer Wohnung erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten, und dann nur für den Teil darüber.

Wie läuft der KfW-Antrag ab?

  1. Bestätigung zum Antrag. Dein Fachbetrieb oder ein Experte für Energieeffizienz erstellt die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Sie hat laut KfW eine 15-stellige Nummer, die Du für den Antrag brauchst.
  2. Vertrag mit Bedingung. Du schließt den Vertrag mit dem Handwerker mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung. Das heißt: Der Vertrag hängt an der Förderzusage. Ohne diese Klausel zählt die Unterschrift laut KfW schon als Beginn des Vorhabens, und die Förderung ist weg.
  3. Antrag vor Beginn. Du stellst den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, bevor vor Ort gearbeitet wird. Planung und Beratung zählen laut Richtlinie noch nicht als Beginn.
  4. Umsetzung und Nachweis. Nach der Zusage hast Du laut KfW 36 Monate Zeit. Danach bestätigt der Fachbetrieb die Durchführung, Du reichst Rechnungen und Nachweise ein, und die KfW zahlt aus.

Was Du jetzt tun kannst

  1. Alter der Heizung prüfen. Schau in Deinen Unterlagen oder auf dem Typenschild nach, wann Deine Gasheizung in Betrieb ging. Davon hängt ab, ob Du den Klimageschwindigkeitsbonus bekommst.
  2. Zeitplan im Blick behalten. Der Bonus sinkt am 1. Februar 2027 zum ersten Mal. Angebot, BzA und Vertrag müssen vor dem Antrag stehen, plane das ein.
  3. Vertrag genau lesen. Unterschreibe nichts ohne Förderbedingung.
  4. Einkommen prüfen. Sieh in Deinen Steuerbescheiden nach, ob Du unter einer der Grenzen liegst. Denk an den Familienzuschlag, wenn ein Kind unter 18 bei Dir lebt.
  5. Die ganze Rechnung sehen. Die Förderung ist nur ein Teil. Der CheckHaus-Rechner zeigt für Deine Adresse, wie sich Gas, Wärmepumpe und Fernwärme über die Jahre entwickeln.

Dein Schutz: Nur allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu Deinem Vorhaben hilft eine Energieberatung.

Zahlen und Rechtsstand zuletzt geprüft am
29.10.2026

Quellen

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