CO₂-Preis 2027 und Emissionshandel ab 2028: Was auf Dich zukommt

Der CO₂-Preis bleibt 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne, rund 1,0 bis 1,2 Cent je kWh Gas. Ab 2028 entscheidet der EU-Emissionshandel.
October 21, 2026
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Der CO₂-Preis auf Erdgas bleibt 2027 im selben Rahmen wie 2026. Das hat der Bundestag Mitte Oktober beschlossen. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel, und dann ist offen, was eine Tonne CO₂ kostet.

Kurz gesagt

  • Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, dass der CO₂-Preis 2027 wie schon 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegt. Danach ist noch einmal der Bundesrat am Zug.
  • Für Erdgas sind das nach den amtlichen Standardwerten rund 1,0 bis 1,2 Cent je Kilowattstunde auf Deiner Rechnung, ohne Mehrwertsteuer.
  • Ab 2028 bildet sich der Preis im europäischen Emissionshandel ETS 2 am Markt. Die Einschätzungen dazu gehen weit auseinander.

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2027?

2027 liegt der CO₂-Preis wie 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne, so hat es der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen. Wenn Du mit Gas heizt, steckt in Deinem Gaspreis ein CO₂-Preis. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG. Dein Versorger muss den CO₂-Anteil auf der Rechnung ausweisen.

Laut Bundestag hat das Parlament das Dritte Gesetz zur Änderung des BEHG am 15. Oktober 2026 beschlossen. Der CO₂-Preis soll 2027 wie 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen. Ohne diese Änderung hätte sich der Preis für 2027 aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie ergeben. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit Planungssicherheit.

Abgeschlossen ist das Verfahren mit dem Bundestagsbeschluss noch nicht. Im ersten Durchgang hatte der Bundesrat am 25. September 2026 keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben. Nach dem Beschluss des Bundestages ist die Länderkammer ein zweites Mal am Zug. In Kraft tritt das Gesetz laut Entwurf am Tag nach seiner Verkündung.

Was kostet der CO₂-Preis je Kilowattstunde Gas?

2027 sind es rund 1,0 bis 1,2 Cent je Kilowattstunde, ohne Mehrwertsteuer. Der CO₂-Preis gilt pro Tonne, Deine Rechnung zählt Kilowattstunden. Die Brücke schlägt die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030). Sie legt für Erdgas einen Standardwert von 0,0558 Tonnen CO₂ je Gigajoule fest, bezogen auf den Heizwert. Umgerechnet sind das rund 0,201 Kilogramm CO₂ je Kilowattstunde.

Auf Deiner Rechnung stehen aber Kilowattstunden nach dem Brennwert. So rechnen die Versorger Deine gemessenen Kubikmeter um. Die EBeV 2030 berücksichtigt das mit dem Faktor 0,903. Je Kilowattstunde auf der Rechnung ergeben sich so rund 0,181 Kilogramm CO₂. Die Stadtwerke Münster nennen genau diese beiden Werte: 0,20088 Kilogramm heizwertbezogen und 0,18139 Kilogramm brennwertbezogen.

Daraus folgt für 2027, gerechnet mit dem brennwertbezogenen Wert der EBeV 2030 und ohne Mehrwertsteuer:

  • Bei 55 Euro je Tonne: 0,18139 Kilogramm mal 5,5 Cent je Kilogramm ergibt rund 1,00 Cent je Kilowattstunde.
  • Bei 65 Euro je Tonne: 0,18139 Kilogramm mal 6,5 Cent je Kilogramm ergibt rund 1,18 Cent je Kilowattstunde.

Die Stadtwerke Münster kommen für 55 Euro je Tonne auf denselben Wert von rund 1,0 Cent. Rechnet man mit dem heizwertbezogenen Faktor, ergeben sich 1,10 bis 1,31 Cent. Deshalb findest Du in manchen Ratgebern höhere Zahlen.

Die Verbraucherzentrale nimmt als Beispiel ein älteres Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr. Mit dem brennwertbezogenen Wert sind das rund 3,6 Tonnen CO₂ im Jahr. Die Verbraucherzentrale selbst kommt für 2026 auf etwa 260 bis 310 Euro. Sie rechnet mit 201 Gramm je Kilowattstunde und schließt die Mehrwertsteuer ein.

Was passiert mit dem CO₂-Preis ab 2028?

Ab 2028 ersetzt der europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, der EU-ETS 2, den deutschen CO₂-Preis. Geplant war der Start für 2027. Die Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026 hat ihn um ein Jahr verschoben. Laut Gesetzentwurf entfallen ab 2028 die Pflichten nach dem BEHG für Brennstoffe, die dann unter den EU-ETS 2 fallen.

Einen festen Korridor gibt es dann nicht mehr. Die EU hat aber Bremsen eingebaut. Liegt der Preis über 45 Euro je Tonne, gerechnet in Preisen von 2020, kommen laut EU-Kommission zusätzliche Zertifikate aus einer Marktstabilitätsreserve auf den Markt. Im Juni 2026 haben sich Europäisches Parlament und Rat geeinigt, diese Menge bei hohen Preisen zu verdoppeln und Zertifikate früher freizugeben. Erste Versteigerungen sollen laut Kommission schon 2027 stattfinden.

Wie hoch der Preis ab 2028 wirklich wird, ist offen. Die Bertelsmann Stiftung ging im Januar 2026 von einem Einstiegspreis von etwa 60 Euro je Tonne aus. Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) kam im April 2025 in einem Szenario auf rund 120 Euro je Tonne zum Start, steigend auf über 200 Euro bis 2035. Diese Rechnung entstand vor der Verschiebung und vor den neuen Preisbremsen. Das EWI nennt sie ausdrücklich ein Szenario mit vereinfachten Annahmen.

Wer zahlt die CO₂-Kosten bei Mietwohnungen?

Wohnst Du zur Miete, trägst Du die CO₂-Kosten nicht unbedingt allein. Seit 2023 werden sie laut Verbraucherzentrale zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Der Vermieter ermittelt mit der jährlichen Heizkostenabrechnung, wie viel CO₂ das Gebäude je Quadratmeter Wohnfläche ausstößt. Ein Stufenmodell mit zehn Stufen legt dann die Anteile fest. Unter 12 Kilogramm CO₂ je Quadratmeter und Jahr zahlt der Mieter alles. Ab 52 Kilogramm trägt der Vermieter 95 Prozent. Hast Du einen eigenen Gasvertrag für Deine Wohnung, ermittelst Du den Wert selbst.

Was Du jetzt tun kannst

  1. Rechnung lesen. Dein Versorger muss die CO₂-Emissionen in Kilogramm und den CO₂-Kostenanteil am Preis auf der Rechnung ausweisen. So siehst Du, was Dich der CO₂-Preis heute kostet.
  2. Selbst nachrechnen. Nimm Deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden von der Rechnung und multipliziere ihn mit 1,0 und mit 1,18 Cent. Das ist Deine Spanne für 2027, ohne Mehrwertsteuer.
  3. Als Mieter die Aufteilung prüfen. Schau in Deiner Heizkostenabrechnung nach, welcher Stufe Dein Gebäude zugeordnet ist und welchen Anteil Du trägst.
  4. Über 2027 hinaus denken. Der Korridor gilt nur noch für ein Jahr. Der CheckHaus-Rechner zeigt für Deine Adresse, wie sich Gas, Wärmepumpe und Fernwärme über die kommenden Jahre vergleichen.

Dein Schutz: Nur allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu Deinem Vertrag hilft die Verbraucherzentrale.

Zahlen und Rechtsstand zuletzt geprüft am
29.10.2026

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