Kurz gesagt
- Du darfst Deine kaputte Gasheizung reparieren lassen und weiter betreiben. Das alte Betriebsverbot für mehr als 30 Jahre alte Heizkessel gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr.
- Eine neue Gasheizung ist wieder erlaubt. Sie muss aber ab 2029 einen wachsenden Anteil Biogas oder Wasserstoff nutzen, die sogenannte Bio-Treppe.
- Für eine Wärmepumpe gibt es KfW-Zuschüsse. Den Antrag stellst Du vor Beginn der Arbeiten, auch im Notfall.
Darf ich meine alte Gasheizung reparieren?
Ja, Du darfst sie reparieren lassen und weiter betreiben. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, und hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Laut dem Infoportal des Bundes zum GModG sind dabei Betriebsverbote für bestimmte Heizungen weggefallen.
Konkret heißt das: Die frühere Regel, nach der bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten, ist gestrichen. Im Gesetzestext steht der zuständige § 72 jetzt als aufgehoben. Laut einer Analyse der Kanzlei Gleiss Lutz entfällt auch das Verbot fossiler Heizkessel ab 2045.
Ist Deine Gasheizung defekt, darfst Du sie also reparieren lassen und weiter nutzen. Ob sich das lohnt, hängt vom Schaden, vom Alter und von den Ersatzteilen ab.
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ist die Heizung nicht mehr zu retten, darfst Du wieder eine neue Gasheizung einbauen. Die frühere Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen, ist laut gmodg.bund.de entfallen. Auch die Pflicht, Dich vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung beraten zu lassen, gibt es nicht mehr.
Stattdessen gilt § 43 GModG. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss einen Teil der Wärme aus Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff decken:
- ab 2029 mindestens 10 Prozent
- ab 2030 mindestens 15 Prozent
- ab 2035 mindestens 30 Prozent
- ab 2040 mindestens 60 Prozent
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Biogas teurer ist als der übliche Brennstoff und der Pflichtanteil mit der Zeit steigt. Ab 2045 sollen laut § 42a GModG nur noch klimaneutrale Brennstoffe verkauft werden.
Wie lässt sich die Bio-Treppe sonst erfüllen?
Statt Biogas zu kaufen, kannst Du die Pflicht auch anders erfüllen:
- Solarthermie: Eine Solaranlage, die Wärme erzeugt, erfüllt die Pflicht von 2029 bis 2034, wenn sie groß genug ist. In Häusern mit höchstens zwei Wohnungen verlangt das Gesetz 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter Nutzfläche.
- Hybridheizung: Du kombinierst die Gasheizung mit einer Wärmepumpe. Die Wärmepumpe muss dafür laut § 43 Absatz 5 mindestens 30 Prozent der Leistung des Gaskessels schaffen.
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung: Sie zählt, wenn sie strenge technische Werte erfüllt.
Gibt es eine Schonfrist nach einem Ausfall?
Fällt Deine alte Heizung im Jahr 2028 irreparabel aus, gilt die Bio-Treppe für die neue Gasheizung erst zwölf Monate nach dem Einbau. Bei einem Ausfall ab 2029 bleibt es zwölf Monate lang bei der Pflicht, die zum Zeitpunkt des Ausfalls bestand. Danach gilt die dann aktuelle Stufe (§ 43 Absatz 7). Wer im Herbst 2026 tauscht, braucht diese Regel nicht, denn die erste Stufe beginnt ohnehin erst am 1. Januar 2029.
Was gilt für Vermieter und Mieter?
Baut ein Vermieter eine neue Gasheizung nach diesen Regeln ein, teilen sich Mieter und Vermieter laut gmodg.bund.de bestimmte Kosten zur Hälfte. Ab 2028 gilt das für das Gas-Netzentgelt und die CO₂-Kosten. Von 2029 bis 2039 kommt der Aufpreis für Biobrennstoffe dazu, allerdings nur für höchstens 30 Prozent des verbrauchten Brennstoffs. Für Härtefälle gibt es Ausnahmen.
Was tun, wenn die Heizung im Winter ausfällt?
Fällt die Heizung im Winter aus, musst Du nicht sofort für viele Jahre entscheiden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Zeit zu gewinnen, um den Markt zu sondieren. Eine gebrauchte Heizung kann laut Verbraucherzentrale vorübergehend helfen. Frag Deinen Fachbetrieb außerdem nach einem Leih- oder Mietgerät für die Übergangszeit.
Gut zu wissen: Laut KfW zählen bei einer geförderten neuen Heizung auch Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt zu den förderfähigen Maßnahmen.
Welche Förderung gibt es für eine Wärmepumpe als Ersatz?
Für eine Wärmepumpe gibt es den KfW-Zuschuss 458. Seit dem 21. Juli 2026 gelten laut KfW diese Sätze:
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent, nur für die selbst genutzte Wohnung. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
- Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro.
Zusammen sind laut KfW für selbst nutzende Eigentümer höchstens 70 Prozent möglich, mit niedrigem Einkommen 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind beim Einfamilienhaus auf 28.000 Euro begrenzt.
Bei einer kaputten Heizung kommt es auf den Bonus an. Die KfW verlangt den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Nach diesem Wortlaut zählt bei einer zentralen Gasheizung das Alter laut Inbetriebnahme, nicht ob sie noch läuft. Bei einer Gas-Etagenheizung muss sie dagegen funktionstüchtig sein. Manche Ratgeber sehen das anders. Lass Dir den Bonus deshalb vorab von der KfW bestätigen.
Den Antrag musst Du stellen, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Vorher brauchst Du einen Vertrag mit dem Fachbetrieb, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Eine Ausnahme für Notfälle nennt die KfW nicht.
Was Du jetzt tun kannst
- Schaden prüfen lassen. Lass Dir schriftlich geben, ob eine Reparatur möglich ist und was sie kostet.
- Zeit gewinnen. Frag nach einem Leihgerät oder einer gebrauchten Übergangslösung, statt unter Druck eine neue Heizung zu bestellen.
- Erst beantragen, dann bauen. Willst Du eine Wärmepumpe, stell den KfW-Antrag vor Beginn der Arbeiten und achte auf die Bedingung im Vertrag.
- Die Bio-Treppe mitdenken. Wählst Du wieder Gas, plane die steigenden Pflichtanteile ab 2029 ein. Der CheckHaus-Rechner zeigt Dir für Deine Adresse, wie sich Gas, Wärmepumpe und Fernwärme über die Jahre vergleichen.
Dein Schutz: Nur allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu Deinem Vorhaben hilft eine Energieberatung.




.webp)