Kurz gesagt
- Dein Fernwärmepreis besteht meist aus Arbeitspreis, Grund- oder Leistungspreis und Messpreis. Wie er sich ändert, regelt eine Formel im Vertrag.
- Den Anbieter wechseln kannst Du nicht. Laut Fernwärmeverordnung laufen Verträge bis zu zehn Jahre und verlängern sich ohne Kündigung um jeweils fünf Jahre.
- Kontrolle gibt es bisher vor allem im Nachhinein, durch Kartellbehörden und Gerichte. Eine bundesweite Preisaufsicht ist geplant, ein Gesetz gibt es noch nicht.
Woraus setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Der Fernwärmepreis besteht meist aus drei Teilen: Arbeitspreis, Grund- oder Leistungspreis und Messpreis. Fernwärme kommt als heißes Wasser über ein Rohrnetz in Dein Haus. Bezahlt wird sie meist in drei Teilen.
- Arbeitspreis: der Preis je verbrauchter Kilowattstunde Wärme.
- Grund- oder Leistungspreis: ein fester Jahresbetrag je Kilowatt Anschlussleistung. Die Leistung ist die höchste Wärmemenge, die Dein Haus laut Vertrag gleichzeitig abrufen kann.
- Messpreis: ein Jahresbetrag für den Wärmezähler.
Wie sich diese Preise ändern, legt eine Preisänderungsklausel fest. Die Fernwärmeverordnung AVBFernwärmeV gibt dafür in § 24 Absatz 4 zwei Maßstäbe vor. Die Formel muss die Kosten des Versorgers für Erzeugung und Bereitstellung berücksichtigen, das Kostenelement. Und sie muss die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen abbilden, das Marktelement. Die Berechnungsfaktoren muss der Versorger vollständig und verständlich ausweisen. Nach § 1a muss er seine Preise, Preisbestandteile und Preisformeln im Internet veröffentlichen.
Was kostet Fernwärme in München?
Seit dem 1. Oktober 2026 verlangen die Stadtwerke München laut SWM 13,99 Cent je Kilowattstunde und 57,31 Euro je Kilowatt und Jahr, jeweils brutto. Ab dem 1. Januar 2026 galt im Heizwassernetz laut Preisblatt der Stadtwerke München (SWM) ein Arbeitspreis von 12,58 Cent je Kilowattstunde und ein Grundpreis von 56,49 Euro je Kilowatt und Jahr, jeweils brutto. Der Messpreis hängt laut Preisblatt von der Zählergröße ab und liegt zwischen 87,68 und 825,10 Euro im Jahr brutto.
Laut SWM ändern sich die Preise viermal im Jahr, jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Seit dem 1. Oktober 2026 gelten laut SWM 13,99 Cent je Kilowattstunde und 57,31 Euro je Kilowatt und Jahr, jeweils brutto.
Die Formel ist offengelegt. Laut SWM ist der Arbeitspreis zu 10 Prozent fest. Zu 45 Prozent folgt er einem Kostenelement aus Börsenpreisen für Gas, CO₂ und Strom sowie Indizes für Investitionsgüter und Löhne. Zu weiteren 45 Prozent folgt er einem Marktelement aus dem Gas-Börsenpreis und dem Heizölpreis. Zum 1. Oktober 2026 haben die SWM nach eigener Angabe nur 92,2 Prozent dessen verlangt, was die Formel erlaubt hätte. Steigt der Gaspreis an der Börse, steigt nach dieser Formel also auch Dein Fernwärmepreis.
Wie lange bindet mich ein Fernwärmevertrag?
Ein Fernwärmevertrag läuft nach der Fernwärmeverordnung höchstens zehn Jahre und verlängert sich ohne Kündigung um jeweils fünf Jahre. Laut Bundeskartellamt haben Fernwärmeversorger in ihren Netzgebieten eine Monopolstellung. Einen Wechsel wie bei Strom oder Gas gibt es nicht.
§ 32 AVBFernwärmeV begrenzt die Laufzeit auf höchstens zehn Jahre. Kündigst Du nicht spätestens neun Monate vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag jeweils um fünf Jahre. Bist Du Mieter und selbst Vertragspartner, kannst Du nach Ende des Mietverhältnisses mit zwei Monaten Frist kündigen.
Zwei Ausnahmen stehen in § 3. Einmal im Jahr darfst Du die vereinbarte Leistung anpassen, mit vier Wochen Frist zum Monatsende. Bis zu einer Senkung um 50 Prozent brauchst Du keinen Nachweis. Willst Du die Fernwärme durch erneuerbare Energien ersetzen, kannst Du stärker reduzieren oder mit zwei Monaten Frist kündigen. Den Einsatz erneuerbarer Energien musst Du dann belegen.
Wer kontrolliert die Fernwärmepreise?
Eine eigene Preisbehörde für Fernwärme gibt es bisher nicht. Kontrolle läuft über Kartellrecht, Gerichte und Transparenz.
- Kartellbehörden: Im November 2023 leitete das Bundeskartellamt Verfahren gegen mehrere Versorger zu neun Netzen ein. Im März 2025 meldete das Amt, bei vier Netzen habe sich der Verdacht vorläufig erhärtet: Das Marktelement sei zu niedrig gewichtet. Laut Bundeskartellamt verlangt der Bundesgerichtshof grundsätzlich, Kosten- und Marktelement gleich zu gewichten.
- Gerichte: Am 12. Oktober 2026 hat das Oberlandesgericht Hamm laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in dessen Sammelklage gegen E.ON Energy Solutions entschieden: Die Preisänderungsklauseln sind in drei Versorgungsgebieten unwirksam. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, der vzbv kündigt Revision zum Bundesgerichtshof an.
- Transparenz: Im Mai 2024 haben die Branchenverbände AGFW, BDEW und VKU die Plattform waermepreise.info gestartet. Zum Start deckte sie laut BDEW rund die Hälfte des Marktes ab. Dort findest Du Mischpreise je Netz, auch für ein Einfamilienhaus.
Am 26. August 2026 hat das Bundeskabinett laut Bundesregierung Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen. Geplant sind eine bundesweite Preisaufsicht im Nachhinein durch eine Bundesbehörde, eine Preisplattform für alle Wärmeversorger, klarere Vorgaben für Preisänderungsklauseln und eine Schlichtungsstelle. Die AVBFernwärmeV soll dafür überarbeitet und in ein neues Wärmenetzgesetz überführt werden. Bis es dieses Gesetz gibt, gelten die Regeln oben.
Was für Fernwärme spricht
Laut Verbraucherzentrale brauchst Du keinen eigenen Heizkessel und keinen Brennstoffspeicher, Wartung und Schornsteinfeger entfallen. Die Klimabilanz hängt vom Netz ab. Laut Verbraucherzentrale stammen in Deutschland etwa zwei Drittel der Fernwärme aus fossilen Quellen. Die Münchner Fernwärme entsteht laut SWM überwiegend in Kraft-Wärme-Kopplung, derzeit vor allem mit Erdgas. 2024 kamen 11,5 Prozent des Bedarfs aus Geothermie. Ab 2040 soll vor allem Tiefengeothermie den Bedarf decken.
Was Du jetzt tun kannst
- Vertrag heraussuchen. Prüfe Laufzeit, Kündigungsfrist und die vereinbarte Leistung in Kilowatt. Notiere Dir den Termin neun Monate vor Vertragsende.
- Leistung prüfen. Hast Du gedämmt oder neue Fenster eingebaut, braucht Dein Haus vielleicht weniger Leistung. Eine Senkung drückt den Grund- oder Leistungspreis.
- Preise einordnen. Schau auf waermepreise.info, wo Dein Netz im Vergleich steht, und lies die Preisformel Deines Versorgers.
- Bei Zweifeln Hilfe holen. Hältst Du eine Preiserhöhung für unberechtigt, wende Dich an die Verbraucherzentrale.
- Alternativen durchrechnen. Der CheckHaus-Rechner zeigt für Deine Adresse, wie Gas, Wärmepumpe und Fernwärme sich langfristig vergleichen.
Dein Schutz: Nur allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu Deinem Vertrag hilft die Verbraucherzentrale.




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